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Begleiteter Umgang

Der Deutsche Kinderschutzbund bietet hier mit dem Begleiteten Umgang fachliche und praktische Unterstützung an.

KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERNTEILE

Auch wenn die Eltern getrennt leben, haben die Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, denn Eltern bleiben Eltern – auch wenn sie kein Paar mehr sind. Trennungen und Scheidungen nehmen zu. Kinder müssen mit diesem Schritt klar kommen, unabhängig von ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen. Der Kinderschutzbund berät und unterstützt getrennte Eltern oder andere Bezugspersonen darin, den Kontakt und die persönliche Beziehung zu den Kindern aufrecht zu erhalten – auch wenn die Bedingungen schwierig sind.

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Fast alle Ortsverbände in Baden-Württemberg bieten deshalb Begleiteten Umgang an und stellen dabei die Sichtweise der Kinder in den Vordergrund. Es ist ein Hilfsangebot für getrennt lebende Eltern, die weiterhin Kontakt und die persönliche Beziehung zu den Kindern aufrechterhalten wollen, dies aber aus eigener Kraft derzeit nicht konfliktfrei können. Der Begleitete Umgang schafft den fachlichen Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte, die im Interesse des Kindes ohne diese Begleitung nicht zustande kommen würden. Ziel dieses Angebots ist es, insbesondere den Eltern dabei zu helfen, die Besuche ihrer Kinder selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten – auf längere Sicht auch ohne Hilfe des Kinderschutzbundes. Eine Trennung kostet viel Kraft. Trotzdem gilt es, die Sichtweise und Gefühle der Kinder im Blick zu haben. Der Kinderschutzbund ergreift Partei für die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und unterstützt Eltern, dies ebenfalls zu tun.

Weitere Informationen:

www.trennungskind.de
Diese Website ist unter wesentlicher Beteiligung unseres Ortsverbandes Ulm/Neu-Ulm entstanden und stellt die Sichtweise der Kinder in den Vordergrund.

Partner des

Landes Baden-Württemberg beim Projekt Stärke®

 

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Kontakt

Der Kinderschutzbund
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