Themen im Landesverband
Kinderrechte ins GrundgesetzAuszug aus der Präambel der UN-Kinderrechtskonvention: „unter Hinweis darauf, dass die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben“ verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.11.1989 die UN-Kinderrechtekonvention. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die UN-Kinderrechtskonvention am 26. Januar 1990 und ratifizierte sie am 5. April 1992: • das Recht auf gleiche Behandlung Für den Deutschen Kinderschutzbund sind die Kinderrechte die zentrale Grundlage für seine tägliche Arbeit dar. Unser Ziel ist die Verwirklichung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland. Denn bedauerlicherweise haben die Kinderrechte in Deutschland noch keinen Verfassungsrang. Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, denen der Deutsche Kinderschutzbund in vollem Umfang zustimmt und sich für dessen Erreichung einsetzt. Den genauer Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können hier nachlesen: www.national-coalition.de Auch wenn sich in den letzten Jahren schon einiges in Deutschland zum Thema Kinderrechte getan hat, fordert der Landesverband Baden-Württemberg e.V. von den politisch Verantwortlichen die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Dann werden Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten anerkannt und ihre freie Entfaltung verfassungsmäßig geschützt. Wir fordern zudem, dass Kinder in allen Lebensbereichen, die sie mittelbar sowie unmittelbar beteiligt werden, sowohl in ihren Familien als auch in Institutionen, Kommunen und Ländern. Weitere Informationen auch unter: www.national-coalition.de Kinderarmut und Hartz 4Kinder sind am stärksten von Armut betroffen. Die besondere Tragik dieser Entwicklung ist, dass arme Kinder in keiner Weise für ihre Armut verantwortlich sind. Man kann ihnen auch keinen Leistungsmissbrauch vorwerfen, wie dies oft bei Arbeitslosen geschieht. Noch schwerer wiegt aber, dass Kinder selbst auch nichts gegen ihre Armut unternehmen können. Armut verteilt sich auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Die größten Risikogruppen sind dabei jedoch: Alleinerziehende, Familien mit mehr als drei Kindern und Migrantenfamilien. Mehr als ein Drittel der Armen oder von Armut bedrohten sind Alleinerziehende und ihre Kinder. Sie sind betroffen von: • Bildungsbenachteiligung Der Deutsche Kinderschutzbund fordert aus diesem Grund gemeinsam mit dem Bündnis „Kindergrundsicherung“ eine elternunabhängige Grundsicherung für Kinder in Höhe von 502 Euro. Weitere Informationen www.kinderarmut-hat-folgen.de Thesen zur BildungKinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und ihrem Alter und Bildungsstand entsprechend gefördert zu werden. Sie haben das Recht, eine eigene Meinung zu entwickeln und zu äußern. Kinder haben das Recht, Informationen aus allen Ländern, Kulturen oder Religionen zu erhalten. Durch Hausaufgabenhilfe, Kernzeitbetreuung, Schulsozialarbeit, Sprachkurse für Kinder und schon seit vielen Jahren Sprachkurse für muslimische Mütter tragen wir mit ca. 80 Angeboten im Land unseren Teil zur Verwirklichung dieses Rechts bei. Bildung von Kindern darf nicht von der finanziellen Situation und dem Bildungsniveau der Eltern abhängig sein. Aus diesem Grund fordern wir den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen. Neben den oben genannten Angeboten bieten viele Orts- und Kreisverbände besondere Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung von Kindern sowie zur Integration von Migranten an. Angebote, die Kinder in ihren Rechten zu stärken:
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